Lüftung nach DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 fordert im Speziellen die Erstellung eines genormten Lüftungskonzepts für Neubaugebäude und für Gebäude die saniert bzw. modernisiert werden und bei denen relevante Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen werden, welche sich auf die Belüftung auswirken. Letzteres wird dann angenommen, wenn bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern mehr als ein Drittel der eingebauten Fenster erneuert werden oder wenn bei Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.

Ein Lüftungskonzept ist ein klar umrissener Plan, der zeigt, wie der benötigte Luftaustausch in einem Gebäude und in einzelnen Räumen erfolgen kann, um Bauschutz- und Hygienestandards zu erfüllen oder wie der Feuchteschutz übergreifend gewährleistet werden kann. Die wichtigste Frage dabei ist, wie der Feuchteschutz nutzerunabhängig sichergestellt werden kann. Nutzerunabhängig bedeutet, dass die Anlage unabhängig vom Verhalten der Nutzer frische Luft bereitstellt.

Ein Lüftungskonzept kann man bei Fachunternehmen erhalten, die im Bereich lüftungstechnische Maßnahmen, in der Gebäudeplanung und -modernisierung tätig sind oder bei Energieberatern. Auch im Internet kann man entsprechende Berechnungstools finden. Das Lüftungskonzept fällt grundsätzlich in die Verantwortung des Bauherrn und muss von ihm in Auftrag gegeben werden, wenn er neu baut oder seine Sanierungsmaßnahme nach DIN 1946-6 als für die Belüftung relevante Änderung der Gebäudehülle klassifiziert ist.

Das Lüftungskonzept betrachtet zahlreiche Faktoren. Beispielsweise geben die Gebäudeart und der Dämmstandard Hinweise auf Undichtheiten im Gebäude. Zusammen mit der Lage des Gebäudes, die Rückschlüsse auf die Windbelastung gibt, kann damit die natürliche Infiltration abgeschätzt werden.

Die Wohnfläche, Belegungszahl oder die Anzahl und Art der Räume werden benötigt, um zu ermitteln wie viel gelüftet werden muss.

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